Neues Gesetz in Italien: Achtung bei Autounfall

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Badehose, Sonnencreme und Handtuch sind gepackt – jetzt geht es für viele Richtung Süden, nach Italien. Und zwar mit dem Auto. Aber Achtung: Es gibt ein neues Gesetz bei Autounfällen!

Kurz mal abgelenkt durch Stau, Hitze oder die Insassen und schon ist der Blechschaden passiert. Wer mit dem Auto zu unseren südlichen Nachbarn in den Urlaub fährt, sollte sich gut informieren:

Um den Autounfall nachzuweisen und so Ansprüche aus der Kaskoversicherung geltend zu machen, ist normalerweise eine Anzeige erforderlich.

Die italienische Polizei nimmt jedoch nach Sachschäden und Unfällen ohne Verletzte keine Anzeigen mehr auf. Das gilt für alle Straßen.

So gehen Sie nach einem Unfall in Italien richtig vor:

  1. Dokumentieren Sie Schäden und Unfallhergang mit Fotos
  2. Suchen Sie Zeugen und nehmen Sie Informationen auf
  3. Halten Sie Parktickets und Mautbelege auf – Sie gelten als Beweis, dass Sie zu dem Zeitpunkt am Unfallort waren

Können Sie das alles nachweisen, wird es für Sie einfacher der Versicherung den Autounfall zu erklären.

Nähre Infos gibt es auf der ARBÖ-Website.

Wir wünschen erholsame Urlaubstage!

Erwin Gauglhofer & Denise Ebner

Foto: Depositphotos.com/monkeybusiness